Amtsrichterlicher Eildienst
Außerhalb der Geschäftszeiten sowie an dienstfreien Tagen können Sie
nur in unaufschiebbaren Eilfällen
unter der Rufnummer 03931 580 die Rufnummer des im Landgerichtsbezirk Stendal jeweils diensthabenden Eildienstrichters erfragen. Beachten Sie bitte, dass Sie auf diese Weise keine allgemeine Rechtsberatung und auch keine Auskünfte zu laufenden Verfahren erhalten können.