Sie haben hier die Möglichkeit, einen Beratungshilfeantrag als Formular auszudrucken.
Für die Beratungshilfe werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis
- Unterlagen zum Sachverhalt, für den Beratungshilfe begehrt wird
- Nachweis der Rechtschutzversicherung darüber, dass Rechtsanwaltskosten nicht übernommen werden
- Einkommensnachweis des Antragstellers und des Ehepartners (z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid auch über Erwerbsunfähigkeitsrente, Bescheid über Krankengeld, Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Elterngeld)
- Einkommensnachweis bei Selbständigen ist der Steuerbescheid vom Vorjahr oder die vom Steuerberater erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung des laufenden Jahres (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
- Nachweis der Wohnkosten (Mietvertrag und Nachweis über die letzte Änderung der Miethöhe oder Mietbescheinigung)
- bei Grund- und Wohneigentum müssen der Kredit- bzw. Darlehnsvertrag vorgelegt werden sowie die Nachweise über Heizkosten, Müllgebühren, Straßenreinigung, Wasser und Abwasser, Schornsteinfeger, Grundsteuer und Gebäudeversicherungen
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Unterhaltstitel
- Sparbücher, Bausparverträge, Riesterverträge, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Fonds, Wertpapierdepots
- alle Versicherungsverträge (z.B. Hausrat, Haftpflicht, Unfall, Kfz, Leben, Rente)
- Kredit bzw. Darlehnsverträge, Ratenzahlungsvereinbarungen (z.B. Autokredit)
Nachweise sind auch vorzulegen, wenn ALG-II bezogen wird! Nur bei Bezug von Grundsicherung (Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch) genügt die Vorlage des Bescheids vom Sozialamt!
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig sein!