Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist insbesondere außerhalb der Sprechzeiten in Ihrem eigenen Interesse eine vorherige Terminsvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll und zu empfehlen. Ansprechpartner sind die Geschäftsstellen des Amtsgerichts. Anträge und Erklärungen, die Sie dem Gericht gegenüber abgeben wollen, werden protokolliert. Eine Rechtsberatung findet nicht statt. Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen. Sprechzeiten sind: |
Montag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Mittwoch | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Freitag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Die Mitarbeiter des Amtsgerichts sind kraft Gesetzes nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erteilen. Kontaktieren Sie im Bedarfsfall bitte einen Rechtsanwalt oder Notar.
Auskünfte zu Verfahren können nicht am Telefon gegeben werden! Die Überprüfung, welche Person am Telefon ist, ist nicht möglich und die Gefahr, dass Unberechtigte sich Auskünfte erschleichen, zu groß. Verfassen Sie Ihre Anliegen daher bitte schriftlich, auch wenn Sie den Bearbeitungsstand erfragen wollen, und legen Sie ein eventuelles Eilbedürfnis dar.
Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet / Ihr Antrag noch in der Sprechzeit aufgenommen werden kann, erscheinen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. Anderenfalls müssen Sie damit rechnen, dass - abhängig von der konkreten Situation bzw. wegen eines etwaigen großen Andrangs - Ihr Anliegen/Antrag nicht mehr abschließend beschieden werden kann.