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Geschlechtergerechte Sprache ist dem Amtsgericht Burg ein Anliegen. Allerdings fühlen wir uns derzeit mit der Beantwortung der Frage überfordert, welche Ansprache die richtige ist. Die Diskussionen sind vielfältig und wir bedauern, dass mit der Anerkennung des dritten Geschlechts im Personenstandsrecht keine Sprachregelung geschaffen wurde, die uns eine korrekte Ansprache Menschen jeden Geschlechts ermöglicht. Daher habe wir uns dafür entschieden, in unserem Internetauftritt und den von uns verfassten Formularen das sogenannte generische Maskulinum zu verwenden, wodurch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 (Urteil vom 13.03.2018 zum Geschäftszeichen VI 143/17) keine Benachteiligung erfolgt. Wir möchten alle Menschen gleich welchen Geschlechts mit unserem Internetauftritt informieren und ihnen die Nutzung unserer Formulare anbieten. Die Fortentwicklung geschlechtergerechter Sprache werden wir verfolgen und unseren Internetauftritt und unsere Formulare gerne anpassen.