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Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland waren, oder Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person oder zu jemandem hatten, bei dem der Verdacht auf eine Coronavirus-Erkrankung besteht, ist der Zutritt zum Gebäude untersagt.

Gleiches gilt, soweit diese Personen unspezifische Allgemeinsymptome oder Atemwegsprobleme gleich welcher Schwere oder Ausprägung aufweisen und in den letzten 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn eines der Gebiete besucht oder Kontakte hatten.

Der Zugang zum Amtsgericht Burg wird für Personen, die keine Justizbediensteten sind, auf ein absolut notwendiges Minimum beschränkt. Bitte stellen Sie wenn möglich einen schriftlichen Antrag. Wenn Sie keinen schriftlichen Antrag stellen können, melden Sie sich bei der Wache Haus 1. Dort wird geprüft, ob Sie zum zuständigen Bearbeiter vorgelassen werden.

Der Zutritt zum Gebäude ist nur insoweit gestattet, wie er zur Wahrnehmung der Antragstellung oder des Termins erforderlich ist.

Beim Betreten des Gebäudes sind die Hände gründlich zu desinfizieren. Es ist in allen allgemein zugänglichen Bereichen des Gerichts eine Gesichtsmaske zu tragen, die den aktuellen Vorgaben entspricht, da der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht gewahrt werden kann. In Räumen oder Sälen entscheidet der jeweils Zuständige über das Tragen einer Maske.

Der Zutritt zum Zweck des Besuches von öffentlichen Verhandlungen ist grundsätzlich soweit gestattet, wie er zur Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung erforderlich ist.